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Hausarztverträge für AOK-Versicherte ab 15. Lebensjahr
Endlich tritt zum 1. April 2010 der vom Gesetzgeber seit langem geforderte Hausarztvertrag für AOK-Versicherte ab 15. Lebensjahr inkraft.
Was bedeutet dies?
Arzneimittelsicherheit
Für die am Hausarztvertrag teilnehmenden Patienten setzen wir ein besonderes Computerprogramm ein, welches patientenbezogen auf Neben- sowie Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten hinweist. Dadurch können Komplikationen vermieden werden.
Arzneimittelqualität
Die AOK hat aus dem großen Angebot eine Reihe von Arzneimitteln besonders geprüft und mit den Herstellern Rabattverträge abgeschlossen. So bekommt der Patient eine gute Qualität und spart gleichzeitig bei seinen Beiträgen (z.B. Rezeptgebühr).
Vorsorgende Maßnahmen
Ein computergestütztes Erinnerungssystem ("Re-call") sorgt dafür, dass AOK-Versicherte an notwendige Wiederholungsuntersuchungen (Gesundheits-Check, Krebsvorsorgen) und Impftermine erinnert werden.
Behandlungsqualität
Insbesondere bei chirurgischen Eingriffen, aber auch bei sonstigen Krankenhausbehandlungen , prüft die AOK Ärzte und Krankenhäuser und teilt diese Ergebnisse regelmäßig mit, damit wir jeweils das am besten geeignete für den Versicherten auswählen können.
Sicherung der Hausarztpraxis
Durch Ihre Einschreibung in den Hausarztvertrag der AOK unterstützen Sie Ihren Hausarzt bei seiner täglichen Arbeit und tragen dazu bei, dass diese Praxis für mögliche Partner oder auch einmal für einen jungen Kollegen (als Nachfolger) aufgrund der vielen Stammpatienten interessant ist und damit Ihre hausärztliche Versorgung langfristig gesichert ist und nicht ein Zustand wie z.B. in Braunlage eintritt!
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